Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen von Codavo Webstudio gegenüber Unternehmern

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Codavo Webstudio, Inhaber Mehmet Çatalsakal, Naumannstraße 3, 73663 Berglen (nachfolgend „Codavo“), und seinen Kunden über Webdesign, Website- und Landingpage-Erstellung, Funnel, Web- und Softwareentwicklung, Beratung, Hosting, Wartung sowie damit verbundene Leistungen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot gehen diesen AGB vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Codavo ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Codavo in Textform, durch eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot und der darin vereinbarten Leistungsbeschreibung.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Seiten, Funktionen, Schnittstellen, Texte, Bildproduktionen, Übersetzungen, Rechtsprüfungen oder laufende Optimierungen, sind nicht Bestandteil des Auftrags. Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss werden als Change Request gesondert geprüft und nach Angebot oder Aufwand vergütet.

Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind zwei gebündelte Korrekturschleifen enthalten. Die Beseitigung von Mängeln zählt nicht als Korrekturschleife.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner vollständig und rechtzeitig zur Verfügung. Er prüft Zwischenstände innerhalb der vereinbarten Fristen und bündelt Rückmeldungen nach Möglichkeit in einer abgestimmten Stellungnahme.

Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch verursachter zusätzlicher Aufwand kann nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.

4. Inhalte, Rechte Dritter und rechtliche Prüfung

Der Kunde ist für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Aussagen, Preise, Angebote, Marken, Logos, Fotos, Videos, Grafiken, Schriftarten, Musik, Bewertungen und sonstige Medien.

Der Kunde versichert, dass er über die zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt und deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er prüft und genehmigt sämtliche Inhalte vor der Veröffentlichung.

Dies gilt auch für Inhalte, Texte und Bilder, die ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet wurden. KI-generierte Ergebnisse können sachliche, rechtliche oder gestalterische Fehler sowie Ähnlichkeiten mit geschützten Inhalten enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, solche Ergebnisse vor ihrer Freigabe eigenständig zu prüfen oder fachkundig prüfen zu lassen.

Soweit Codavo Muster, Formulierungshilfen oder technische Vorlagen für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner oder sonstige Pflichtinformationen bereitstellt oder einbindet, handelt es sich nicht um Rechts- oder Steuerberatung. Der Kunde bleibt für die auf sein Unternehmen, seine Leistungen und die tatsächlich eingesetzten Systeme abgestimmte rechtliche Prüfung, Vollständigkeit und laufende Aktualisierung verantwortlich.

Der Kunde stellt Codavo von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten, angewiesenen oder freigegebenen Inhalten beruhen. Dies gilt nicht, soweit Codavo den Anspruch zu vertreten hat. Codavo wird den Kunden über entsprechende Ansprüche unverzüglich informieren und ihm die angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung ermöglichen.

5. Drittanbieter und externe Kosten

Für die Umsetzung können Leistungen Dritter erforderlich sein, etwa Hosting, Domains, E-Mail-Versand, Schriftarten, Bild- und Videolizenzen, Analyse-, Werbe-, Consent-, CRM- oder sonstige Softwaredienste. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trägt der Kunde die hierfür anfallenden einmaligen und laufenden Kosten.

Verträge mit Drittanbietern werden nach Möglichkeit unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter geschlossen. Für Verfügbarkeit, Preisänderungen und Leistungsänderungen dieser Drittanbieter haftet Codavo nur, soweit Codavo diese Umstände zu vertreten hat.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Bei Projektleistungen werden 50 Prozent der vereinbarten Vergütung als Anzahlung bei Beauftragung fällig. Codavo ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen. Die verbleibenden 50 Prozent werden mit Projektabschluss, also mit ausdrücklicher oder fingierter Abnahme, fällig und sind innerhalb von sieben Werktagen ohne Abzug zu zahlen.

Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz von Codavo. Für wiederkehrende Leistungen gelten die im Angebot vereinbarten Abrechnungsintervalle.

7. Termine und Projektverzögerungen

Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Voraussetzung für die Einhaltung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden.

Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Codavo, insbesondere Ausfälle von Drittanbietern, höhere Gewalt, Arbeitskampf oder behördliche Maßnahmen, verlängern die Leistungsfrist angemessen, soweit Codavo sie nicht zu vertreten hat.

8. Abnahme

Nach Fertigstellung stellt Codavo das Werk zur Prüfung bereit und fordert den Kunden in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde hat die Leistung innerhalb von zehn Werktagen zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder mindestens einen abnahmehindernden Mangel nachvollziehbar in Textform zu benennen.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist weder die Abnahme noch eine begründete Verweigerung unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als abgenommen. Codavo weist in der Abnahmeaufforderung auf diese Rechtsfolge hin.

Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv einsetzt, veröffentlicht oder Dritten zugänglich macht, ohne zuvor einen wesentlichen Mangel angezeigt zu haben. Vereinbarte, eigenständig nutzbare Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.

9. Mängelrechte

Codavo behebt reproduzierbare Mängel, durch die die vereinbarte Beschaffenheit oder Funktion wesentlich beeinträchtigt wird, innerhalb einer angemessenen Frist. Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse durch eine nachvollziehbare Beschreibung und die erforderlichen Informationen.

Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung auf nicht von Codavo zu vertretenden Änderungen durch den Kunden oder Dritte, nicht unterstützte technische Umgebungen, Drittanbieter, fehlerhafte Inhalte oder eine vertragswidrige Nutzung zurückzuführen ist.

10. Nutzungsrechte und Herausgabe von Dateien

Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Codavo. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten und final abgenommenen Arbeitsergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vorausgesetzten Zweck. Weitergehende oder ausschließliche Rechte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Vorbestehende Bestandteile, allgemeine Konzepte, Methoden, wiederverwendbare Module, Bibliotheken, Open-Source-Software und Inhalte Dritter bleiben von der Rechteübertragung unberührt. Für sie gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

Der Kunde kann auf Wunsch den zu seinem Projekt gehörenden Quellcode und vorhandene Projektdateien erhalten, soweit Codavo darüber verfügen darf und keine Rechte Dritter, Sicherheitsinteressen oder Geheimhaltungspflichten entgegenstehen. Zugangsdaten, interne Werkzeuge, nicht für den Kunden lizenzierte Komponenten sowie Geheimnisse und Zugangsschlüssel sind von der Herausgabe ausgeschlossen.

11. Referenznutzung

Codavo ist berechtigt, abgeschlossene und veröffentlichte Projekte unter Nennung des Kunden sowie unter Verwendung von Namen, Logo, Screenshots und einer sachlichen Projektbeschreibung als Referenz auf der eigenen Website, in Präsentationen und in sozialen Netzwerken zu zeigen. Abweichende Vertraulichkeitsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor.

12. Hosting- und Wartungsleistungen

Der konkrete Umfang von Hosting, Wartung, Monitoring, Aktualisierungen, Reaktionszeiten und Inhaltsänderungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine jederzeit vollständig unterbrechungsfreie Erreichbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Monatliche Hosting- und Wartungsmodelle haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können sie von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

Nach Vertragsende endet die Pflicht von Codavo zur laufenden Betreuung. Die Übergabe vorhandener Projektdateien und Zugänge erfolgt nach Maßgabe dieser AGB und des jeweiligen Angebots. Offene Forderungen sowie laufende Kosten von Drittanbietern bleiben unberührt.

13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Verarbeitet Codavo im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien bei Bedarf vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der über seine Website, Formulare, Tracking-Systeme und angebundenen Dienste verarbeiteten Daten sowie für erforderliche Informationen und Einwilligungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Verantwortung vereinbart ist.

14. Haftung

Codavo haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Für Datenverluste haftet Codavo nur im vorstehenden Umfang und begrenzt auf den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von Codavo.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von Codavo ausschließlicher Gerichtsstand. Codavo bleibt berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026